Kanzlei

Seit mehr als 25 Jahren beraten und vertreten wir unsere Mandanten schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Familienrechts (Fachanwaltschaft seit 2001), seit mehreren Jahren im Erb- und neuerdings auch im Seniorenrecht. Sich hierbei ergebene Fragestellungen u. a. aus dem Miet-, Gesellschafts-, Vertragsrecht, pp. werden selbstverständlich berücksichtigt.

Mehrmals im Jahr bilden wir uns fort, so dass unser Kenntnisstand nicht nur ständig aktualisiert, sondern auch erweitert wird.

Großen Wert legen wir auf die individuelle Betreuung eines jeden Mandanten, die teilweise wohl nicht nur aus diesem Grund seit geraumer Zeit mit uns verbunden sind. Gern unterstützen wir Sie bei der Erarbeitung einvernehmlicher Regelungen, werden aber auch, sofern dies erforderlich werden sollte, Ihre Interessen nachhaltig vor Gericht vertreten.