Ein „Seniorenrecht“ im eigentlichen Sinn gibt es nicht. Im Seniorenrecht werden Rechtsgebiete übergreifende Fragestellungen behandelt u. a. zu den Themen, „Betreuung“ und „Selbstbestimmung“, „Vermögens- und Nachlassplanung“, „Pflegeversicherungsleistungen, sowie zum Heimrecht. Wir beraten Sie insbesondere über
- die Erstellung von Vorsorgevollmachten
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die Einrichtung von Betreuungen
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Abänderung bestehender Betreuungen
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Vermögens- und Nachlassplanungen
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Pflegeleistungen
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Unterhaltsfragen
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Heimverträge
- soziale Hilfen