Ein „Seniorenrecht“ im eigentlichen Sinn gibt es nicht. Im Seniorenrecht werden Rechtsgebiete übergreifende Fragestellungen behandelt u. a. zu den Themen, „Betreuung“ und „Selbstbestimmung“, „Vermögens- und Nachlassplanung“, „Pflegeversicherungsleistungen, sowie zum Heimrecht. Wir beraten Sie insbesondere über

  • die Erstellung von Vorsorgevollmachten
  • die Einrichtung von Betreuungen
  • Abänderung bestehender Betreuungen
  • Vermögens- und Nachlassplanungen
  • Pflegeleistungen
  • Unterhaltsfragen
  • Heimverträge
  • soziale Hilfen

<< zurück