Bereits zu Lebzeiten ist die Rechtsnachfolge zu regeln. Bisweilen stellt sich auch die Frage, ob und wie Teile des Vermögens schon zu Lebzeiten auf die nächste Generation übertragen werden sollen. Nach dem Erbfall kommt es nicht selten zu Konflikten im Rahmen der Erbauseinandersetzung, bei der Geltendmachung von Ersatz- und Pflichtteilsansprüchen oder bei dessen Abwehr.  In diesem Zusammenhang berate ich Sie u. a. über

  • Testamentserrichtung
  • Testamentsauslegung
  • Testamentsanfechtung
  • Pflichtteilsangelegenheiten
  • Patientenverfügung
  • Vorsorgevollmacht

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