Als Fachanwältin für Familienrecht bin ich spezialisiert auf sämtliche mit einer Trennung oder Scheidung bzw. einer Aufhebung der Lebenspartnerschaft zusammenhängenden Rechtsfragen.

Sollten Sie sich mit Trennungsabsichten tragen, hilft die frühzeitige anwaltliche Beratung bei der Bewältigung möglichen enormen Konfliktpotentials. In der Regel ist es ratsam, sich bereits im Vorwege über die rechtlichen Auswirkungen einer Trennung bzw. einer Scheidung zu informieren wie z. B. über

  • den Kindesunterhalt
  • den Getrenntlebendenunterhalt
  • den Geschiedenenunterhalt
  • die Vermögensauseinandersetzung
  • die Ehewohnung/das Ehehaus
  • den Versorgungsausgleich
  • die elterliche Sorge
  • das Umgangsrecht

Ich vertrete Ihre Interessen während der Trennung bzw. während des Scheidungsverfahrens und auch im Rahmen einer sog. „Online-Scheidung“. Eine „Online-Scheidung“ bietet sich insbesondere dann an, wenn Sie nicht in Kiel und Umgebung wohnen, aber das Scheidungsverfahren vor einer der hier zuständigen Gerichte durchzuführen ist. Außergerichtliche Vorbesprechungen können dann per Videogespräch oder Telefonat geführt werden. Bei dem gerichtlichen Scheidungstermin müssen Sie auch bei einer „Online-Scheidung“ nach aktueller Rechtslage persönlich anwesend sein.

Zum Zwecke des „Rechtsfriedens“ empfiehlt es sich nicht selten, Regelungen über Trennungs- bzw. Scheidungsfolgen in Form einer notariellen Vereinbarung festzuhalten. Eine Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung bereite ich gern für Sie vor und übermittele die gewünschten Regelungen einem Notar, der den Vertrag beurkundet.

Auch bei der Trennung nicht verheirateter Paare können sich rechtliche Fragen, wie z.B. über den Unterhalt oder über das Sorgerecht oder den Umgang mit gemeinsamen Kindern ergeben, bei deren Klärung ich Sie ebenfalls gern unterstütze.

Gleiches gilt im Hinblick auf Ansprüche auf Zahlung von Elternunterhalt.

Vor einer geplanten oder auch nach einer Eheschließung berate ich Sie über Eheverträge, die ebenfalls von einem Notar zu beurkunden sind.

Ob es für Sie sinnvoll ist, eine Sorgerechtsverfügung für Ihr minderjähriges Kind zu erstellen und wie eine Sorgerechtsverfügung auszusehen hat, erörtere ich ebenfalls gern mit Ihnen.


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